Einfuhrverbot für Lebensmittel und Tieren aus dem Urlaub

Tierische Mitbringsel

© javier brosch - Fotolia.com
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Selbst wenn der Blick des Straßenhundes noch so treu sein mag: Es wird trotzdem dringend davon abgeraten, anhängliche Vierbeiner aus dem Urlaub mit nach Hause zu bringen. Zudem gibt es ein Einfuhrverbot von bestimmten Lebensmitteln.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft rät Verbrauchern ausdrücklich von Urlaubsmitbringseln dieser Art ab. Das Verbot, streunende Tiere aus Urlaubsländern mitzunehmen, liegt dabei nicht etwa in einer Unmenschlichkeit der Behörden begründet, sondern besteht aus Sicherheitsgründen. Kontakt mit den Tieren kann dazu führen, dass Menschen und Tiere in Deutschland mit Krankheiten wie Tollwut angesteckt werden: Eine Krankheit, die bei deutschen Haustieren eigentlich als getilgt gilt. Falsch verstandene Tierliebe kann also zu unnötigen Problemen führen.

Bei Lebensmitteln stellt sich die Sachlange ähnlich dar: Das Einfuhrverbot für Fleisch und Milcherzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern soll verhindern, dass Tierseuchen eingeschleppt werden. Aus diesem Grund sollten auch Speisereste tierischen Ursprungs, die sich vielleicht noch in der Urlaubstasche befinden, nicht einfach achtlos aus Rastplätzen weggeworfen werden, sondern nur in verschlossenen Müllbehältern oder im eigenen Hausmüll entsorgt werden. Auch wenn die landestypische Delikatesse noch so lecker ist: Das Mitbringen der Speisen kann eine Verbreitung von Tierseuchen in Deutschland begünstigen.

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