Sanierer und Modernisierer kommen einfacher an Geld vom Staat

Sanierer und Modernisierer, die ihre veraltete Heizung austauschen, kommen Dank neuer Förderungen jetzt einfacher an Geld vom Staat
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Sanierer und Modernisierer kommen Dank eines neuen noch Förderprogramms für Wärmepumpen und Lüftungsanlagen einfacher an Geld vom Staat.

Förderdschungel war einmal: Die Bundesregierung hat zum Jahresbeginn ihre bisherigen vielfältigen Förderprogramme im Gebäudebereich in ein neues Programm überführt. Das erste Teilprogramm der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bezuschusst seit Januar Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz.

Attraktive Fördergelder

Bauherren und Modernisierer profitieren so nicht nur von einer deutlich vereinfachten Antragstellung, sondern zudem von attraktiven Fördergeldern. Ob der Austausch einer veralteten Heizung durch eine Wärmepumpe oder die Erstinstallation beziehungsweise Erneuerung von Lüftungsanlagen – das neue Teilprogramm „Einzelmaßnahmen“ der BEG unterstützt Sanierer und Modernisierer bei ihren zukunftsgerichteten Investitionen.

Zusätzlich neue Boni

Ab Juli 2021 kommen dann auch Bauherren in den Genuss der vereinfachten Förderung. „Zusätzlich zur eigentlichen Förderung wird es neue Boni geben, die Investitionen in mehr Energieeffizienz noch lohnender machen. Das ist ein entscheidender Pluspunkt des Programms“, erläutert Dorothee Fritsche von der Initiative Wärme+. Ebenfalls neu: Jeder Antragstellende kann die Bearbeitung seines Antrags jederzeit online einsehen.

Zinsgünstige Kredite

Wer im Haus eine alte Heizung gegen ein Heizsystem mit Wärmepumpe austauscht, kann wie bisher mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent der Kosten rechnen. Aber: „Weitere fünf Prozent sind über den sogenannten iSFP-Bonus drin. Dieser wird gewährt, wenn man Maßnahmen aus einem individuell erstellten Sanierungsfahrplan – iSFP – umsetzt, der im Zuge einer Energieberatung aufgestellt wurde. Damit bekommen Sanierer und Modernisierer dann sogar die Hälfte ihrer Investitionskosten als Zuschuss“, erklärt Fritsche. Noch werden Einzelmaßnahmen für mehr Energieeffizienz und klimafreundliche Technik nur über Zuschüsse gefördert. Das ändert sich zur Jahresmitte; ab 1. Juli gibt es über die BEG zinsgünstige Kredite als zweite Förderoption.

Erneuerung von Lüftungssystemen

Neben dem Einbau einer effizienten Wärmepumpe fordert die BEG im Bestandbau auch die Installation beziehungsweise die Erneuerung von Lüftungssystemen als Einzelmaßnahmen – das ist im Vergleich zu den bisherigen Förderangeboten neu. Bauherren können sich dabei bis zu 20 Prozent der gesamten Investitionskosten vom Staat zurückholen. „Insgesamt können Sanierer und Modernisierer pro Wohnungseinheit 60.000 Euro als förderfähige Kosten geltend machen, 10.000 Euro mehr als bisher.

Detaillierte Informationen im Internet

Nach wie vor gilt aber: Nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt worden sind, sind förderberechtigt“, so Dorothee Fritsche. Und wie bisher sind auch die Planung und Baubegleitung der Maßnahmen durch einen Experten gesondert förderfähig. Detaillierte Informationen zur neuen Bundesförderung BEG gibt es online unter www.bafa.de/beg.

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