Rauchmelder jetzt überall in Deutschland Pflicht

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© animaflora - Fotolia.com
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Die Installation von Rauchmelder ist seit Jahresbeginn 2017 in allen Bundesländern Pflicht. Während beispielseise Rheinland-Pfalz bereits 2003 den Brandschutz durch Meldegeräte gesetzlich vorgeschrieben hat, zog Berlin jetzt nach. Inzwischen hat in den sogenannten Pionier-Ländern die erste Melder­generation bereits ausgedient. Und diese Länder sind wieder ganz vorn dabei, wenn es heißt, Alte Melder von der Zimmerdecke – neue Melder ran.

Als Rheinland-Pfalz im Jahr 2003 die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern einführte, war das Bundesland Vorreiter in Deutschland. Danach folgten das Saarland (2004), Hessen (2005), Schleswig-Holstein (2005), Hamburg (2006) und Mecklenburg-Vorpommern (2006). 

Mittlerweile haben alle Bundesländer nachgezogen und den Brandschutz durch Meldegeräte gesetzlich vorgeschrieben. Zunächst waren nur Neu- und Umbauten betroffen. Für bestehenden Wohnraum gibt es – je nach Länderregelung – zum Teil mehrjährige Fristen zum Nachrüsten. Inzwischen sind auch diese Aufschübe fast überall abgelaufen; 2016 erst in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. So ist bald jeder Haushalt in der Bundesrepublik mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. 

Doch nach zehn Jahren muss neue Technik ran: Da ist zum einen der Alterungsprozess. Zum anderen schreitet die sensortechnische Entwicklungen voran. Und Hausstaub sowie Insekten in der Rauchkammern können zu Fehlalarmen führen  können. Der Zeitpunkt des Komplettaustauschs ist in der Anwendungsnorm DIN 14676 geregelt. Sie legt die maximale Nutzung eines Rauchwarnmelders mit zehn Jahren nach der ersten Inbetriebnahme fest. Die oben genannten sechs Pionier-Länder sind also auch in diesem Zusammenhang ganz vorne dabei, wenn es heißt: Alte Melder von der Zimmerdecke – neue Melder ran. 

In Schlaf- und Kinderzimmern sowie in jenen Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, soll mindestens ein Rauchwarnmelder vorhanden sein. Die Geräte müssen so angebracht, betrieben und gewartet werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. So schreibt es die Anwendungsnorm DIN 14676 vor. Das gilt übrigens auch für Ferienwohnungen, Berghütten, Dauerwohnwagen und kleinere Beherbergungsbetriebe. Für die Montage hat der Wohnraumeigentümer Sorge zu tragen; je nach Bundesland ebenso für die Betriebsbereitschaft der Melder. Es sei denn, der unmittelbare Wohnraumnutzer oder der Mieter ist verantwortlich.

Rauchmelder retten Leben

70 Prozent aller Brandopfer werden nachts überrascht. Denn im Schlaf ist der Geruchsinn ausgeschaltet. Insgesamt ereignen sich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland rund 200000 Wohnungsbrände. In der Folge werden rund 60000 Menschen verletzt, 4000 Brandverletzte tragen Langzeitschäden davon und circa 400 kommen überwiegend durch Rauchvergiftungen ums Leben. Außerdem sind pro Jahr durchschnittlich über eine Milliarde Euro an Brandschäden in Privathaushalten zu verzeichnen.

„Viele Wohnungsinhaber scheuen trotz Gesetzeslage den Einsatz von Rauchwarnmeldern. Sie befürchten zum Beispiel häufig auftretende Fehlalarme. Weil sich aber die Produktqualität in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, ist das zumindest für Geräte der mittleren und gehobenen Preisklasse kein Thema mehr“, erläutert Stephan Cochanski vom Hersteller GEV. „Mit einer kompetenten Beratung zu Produktqualität und Montageorte sowie entsprechend guten Produkten ist dies jedoch nahezu ausgeschlossen. Jeder sollte sich effektiv gegen die Brandgefahren im eigenen Haushalt schützen.“

Neben genormten Produktstandards lohnt sich beim Kauf ein Augenmerk auf die Schutzvorrichtung der Rauchkammer sowie die Möglichkeit von Funktionstests. In den höherwertigen Meldern der Marken GEV und FlammEx sorgen beispielsweise Edelstahlgitter vor Fehlalarmen durch eindringende Staubpartikel oder Insekten. Wichtig ist zudem der Batteriewechsel: „Sehr praktisch ist der Betrieb mit langlebigen Lithium-Batterien. Damit kann die Energieversorgung nicht vernetzter Melder über die gesamten zehn Nutzungsjahre gewährleistet werden.“, so Cochanski. Aber Vorsicht: nicht jeder Melder ist für den Einsatz einer Lithiumbatterie geeignet. Zur Orientierung hilft ein Blick auf die Rückseite des Gerätes. Hier müssen die Batterievarianten genannt sein.

Die staubige Installation eines Rauchmelders mit Bohrmaschine, Dübeln und Schrauben ist nicht mehr nötig: Stattdessen gibt es selbstklebende Sets aus Magnet- und Metallplatte. Mit Magnetolink – so der Name dieser cleveren Produktlösung – kann die Montage nicht nur schnell und zuverlässig sondern auch ohne Schmutz und Krach durchgeführt werden.

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