Gas und Strom: Lohnt jetzt ein Anbieterwechsel?

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Seit 1998 haben Verbraucher die Wahl und können selbst entscheiden, wer sie mit Strom beliefert. Aktuell steigen in Deutschland neben den Preisen für Gas auch die Strompreise: Denn ein Anteil des Stroms wird durch Gas gewonnen. Vielen Menschen stellt sich die Frage, ob ein Anbieterwechsel Sinn macht.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale erläutert den Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung, und worauf derzeit zu achten ist.

Was unterscheidet Grundversorgung von Ersatzversorgung?

Eine Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Sie greift, wenn der bisherige Anbieter plötzlich ausfällt oder sich ein Anbieterwechsel unerwartet verzögert, und bedarf keines Vertragsabschlusses und keiner Kündigung. In der Ersatzversorgung sind höhere Kosten möglich, da der Versorger die Preise zum 1. und 15. des Monats kurzfristig ändern kann. Seit Juli 2022 gilt: Drei Monate lang ist der Grundversorger nicht dazu verpflichtet, einen neuen Vertrag einzugehen. Wer innerhalb von drei Monaten jedoch keinen neuen Vertrag schließt, fällt automatisch in die Grundversorgung.

Als Grundversorgung wird die Energielieferung von Strom oder Gas zu allgemeinen Preisen an Privathaushalte bezeichnet. Grundversorger – häufig örtliche Stadtwerke – beliefern im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushalte. Die allgemeinen Preise beim lokalen Grundversorger waren früher vergleichsweise teuer. Seit einiger Zeit ist die Grundversorgung für viele Haushalte eine günstigere Option. In den meisten Fällen sind Grundversorger verpflichtet, Haushalte in die Grundversorgung aufzunehmen. Allerdings gibt es Fallstricke: Einige Grundversorger schieben Neukunden ohne gesetzliche Grundlage in die teurere Ersatzversorgung. Bei einer ungerechtfertigten Zuteilung in die Ersatzversorgung kann die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale weiterhelfen.

Hinweise zum Anbieterwechsel

Für eine aktuelle Tarifabfrage für Strom oder Gas ist es zunächst wichtig, sich über den bestehenden Tarif und die Konditionen klar zu sein: Schauen Sie in Ihre Vertragsunterlagen und die letzte Rechnung.

Wenn Sie noch einen günstigen Tarif oder bislang keine bzw. nur mäßige Preiserhöhung bekommen haben, dann bleiben Sie in Ihrem Tarif. Prüfen Sie bei einer Preiserhöhung zunächst in Ihren Unterlagen, ob Sie eine Preisgarantie haben. Die Preiserhöhung könnte nämlich sogar unwirksam sein. Auch wenn Sie eine Preiserhöhung erhalten haben, kann der bisherige Tarif weiterhin die beste Option sein. Kündigen Sie nicht vorschnell ihren Vertrag.

Haben Sie eine deutliche Preiserhöhung erhalten und suchen nach einem neuen Tarif, kann der Grundversorger vor Ort eine Alternative sein. Als Übergangslösung sollten Sie den Grundversorgungstarif mit in Ihre Recherche einbeziehen. Wenn Sie es ausdrücklich wünschen, muss der Grundversorger Sie in die Grundversorgung aufnehmen. Das Abdrängen in die Ersatzversorgung ist unzulässig.

Wie lang sollte die Kündigungsfrist sein?

Finden Sie beim Grundversorger keinen geeigneten Tarif, können Sie zum Beispiel bei anderen Stadtwerken und Energieversorgern nach Tarifen suchen. Eine Orientierung kann auch ein Vergleichsportal geben: Bitte beachten Sie hier allerdings, dass viele Preise nicht aktuell sind. Wenn Sie nur teurere Tarife finden, schließen Sie einen Vertrag ab, den Sie nach kurzer Zeit wieder kündigen können.

Bei Vertragsfragen zu Strom- und Gasanbietern, bei ungerechtfertigten Preiserhöhungen oder dem Abdrängen in den Ersatzversorgungstarif hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale. Eine Übersicht der deutschlandweiten Beratungsstandorte finden Sie unter: www.verbraucherzentrale.de/beratung

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