Braucht man für die Errichtung eines Gartenhauses eine Baugenehmigung?

So sieht ein fast fertiges Gartenhaus aus: Je nach Geschmack können noch Sprossen in die Fenster und Türen integriert werden
So sieht ein fast fertiges Gartenhaus aus: Aber wurden alle Vorschriften beachtet?
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Man muss aufgrund der Vorschriften hierzulande nicht begeistert sein, trotzdem sind sie für jedermann gültig. So kann man nicht einmal ein zusätzliches Fenster in eine Wand einbauen, ohne dass man dafür eine Genehmigung einholen müsste. Auch ein Gartenhaus darf nicht in jedem Fall genehmigungsfrei errichtet werden.

Welche Faktoren entscheiden darüber, ob ein Gartenhaus genehmigungspflichtig ist?

Will man lediglich eine Pergola oder einen Geräteschuppen errichten, so ist dies meistens genehmigungsfrei möglich. Es gibt allerdings noch weitere Faktoren, die über eine Genehmigungspflicht entscheiden. So kommt es darauf an, wie das Gartenhaus genutzt werden soll: Wird es etwa durch eine Toilette und eine Kochgelegenheit zu einem zusätzlichen Wohnraum, so ist eine Baugenehmigung erforderlich. Auch wenn das Gartenhaus sofort lieferbar ist, kann sich der Bau also aufgrund der notwendigen Behördengänge also noch etwas verzögern. Unter welchen Voraussetzungen man ein Gartenhaus überhaupt errichten darf, ist darüber hinaus von der Kommune und dem jeweiligen Bundesland abhängig. Ab einer gewissen Größe des Gartenhauses ist eine Baugenehmigung in jedem Fall erforderlich. In Schleswig-Holstein etwa braucht man bereits eine Baugenehmigung, wenn das Gartenhaus einen Rauminhalt von mehr als dreißig Kubikmeter Innen- und zehn Kubikmeter Außenbereich besitzt. Länder wie Baden-Württemberg oder Niedersachsen sind mit vierzig Kubikmetern Innen- und zwanzig Kubikmetern Außenbereich im Mittelfeld, In Bayern oder Brandenburg müssen Gartenhäuser ab einem Rauminhalt von 75 Kubikmetern zwingend genehmigt werden. Wenn ein Außenbereich hinzukommt, muss dieser immer offiziell genehmigt werden.

Gibt es weitere Aspekte, die zu beachten sind?

Auch mit Baugenehmigung darf man nicht irgendwas und irgendwie bauen. Abhängig vom Bundesland müssen weitere Vorschriften beachtet werden. So wird meistens sehr streng zwischen einem Gartenhaus und einem sogenannten Tiny-House unterschieden: Ersteres darf nur einstöckig gebaut sein und weder eine Toilette noch eine Feuerstätte besitzen. Auch die Nutzung als dauerhafte Wohnung ist in vielen Bundesländern nicht zulässig.

Die behördlichen Genehmigungsauflagen sollten unbedingt erstgenommen werden. Wer sein Gartenhaus ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, muss unter Umständen sehr tief in die Tasche greifen. Denn hier können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Übrigens auch dann, wenn sich die Genehmigungspflicht erst im Nachhinein herausstellt. Je nach individueller Sachlage kann es sein, dass das ohne Genehmigung errichtete Gartenhaus wieder abgerissen werden muss. Das ist dann sogar ein doppeltes Ärgernis, das es zu vermeiden gilt. 

Wer das Baurecht nicht beachtet, wird also womöglich nicht allzu lange Freude an seinem Gartenhaus haben. Auch auf dem eigenen Grundstück darf das Gartenhaus nicht an jedem beliebigen Platz aufgestellt werden. Ein Mindestabstand von drei Metern zu anderen Gebäuden und zur Grenze des Grundstückes muss man fast immer einhalten. Die Nachbarn müssen vor der Errichtung eines Gartenhauses normalerweise nicht um Erlaubnis gefragt werden. Sofern das Gartenhaus nicht die Sicht versperrt und man von dort aus auch nicht in zuvor verborgen gebliebene Bereiche des Nachbargrundstücks blicken kann, haben die Nachbarn kein Mitspracherecht. Trotzdem ist es empfehlenswert, rechtzeitig das Gespräch zu suchen, um jeden möglichen Nachbarschaftsstreit bereits im Keim zu ersticken.

Wo und wie bekommt man eine Baugenehmigung für das Gartenhaus?

Auch hier sind die Regularien abhängig vom Bundesland sowie der Größe und dem Zweck des zu errichtenden Gartenhauses. In einigen Fällen genügt es, die Größe und den Grundriss des zu errichtenden Gartenhauses zu nennen, manchmal will die zuständige Behörde aber auch über kleine Details informiert werden. Die Kosten sind ebenfalls nicht überall einheitlich hoch, genau wie der Zeitraum, in dem der Antrag bearbeitet wird. Wer im Frühjahr mit dem Bau des Gartenhauses beginnen möchte, stellt den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung am besten im Herbst davor. Damit ist man fast immer auf der sicheren Seite und kann die ersten warmen Frühlingstage bereits im eigenen Gartenhaus genießen.