Unfälle beim Frühjahrsputz – und wer zahlt?

Fenster, Lampen, Knochenbruch - sicher durch den Frühjahrsputz.

Unfälle beim Frühjahrsputz sind nicht selten.

Denn mit der Sonne kommt oft auch der Schreck: Huch, ist das staubig! Her mit Putzeimer und Fensterlappen! Doch Vorsicht: Hektik beim Großreinemachen ist keine gute Idee. Wie Unfälle beim Frühjahrsputz möglichst vermeidbar sind und wer im Ernstfall zahlt – dazu gibt es Tipps und Fakten von Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG).

Jährlich fast 10000 Unfalltote im Haushalt

Zuerst Fenster putzen und Gardinen waschen oder doch lieber den Dachboden entrümpeln? Der klassische Frühjahrsputz bringt auch psychologisch wieder neuen Schwung. Raus mit Wintermuff und angesammelten Altlasten und her mit neuer Frische. Doch wenn dabei die Sessellehne zur Trittleiter umfunktioniert wird, kann das schnell schiefgehen. In Deutschland sterben laut Statistischem Bundesamt pro Jahr fast 10.000 Menschen infolge eines häuslichen Unfalls.

Gesetzliche Versicherung greift nicht

Doch wenn Unfälle beim Frühjahrsputz im Haushalt geschehen, wer kommt dabei auf und wie kann ich mich zusätzlich absichern? Kurzum: Wer zahlt, wenn mir doch mal was passiert? „Ich bin doch gesetzlich unfallversichert, die zahlen bestimmt!“, so denken viele und irren: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt laut DVAG nicht rund um die Uhr, sondern nur bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg und während der Arbeitszeit. In der Freizeit greife der gesetzliche Schutz dagegen nicht.

Krankenkasse zahlt keine Folgekosten

Die Versicherungsexperten nennen dafür ein Beispiel: Anna rutscht auf dem frisch gewischten Badezimmerboden aus und bricht sich die Hüfte. Die Krankenkassen zahlen meist die unmittelbaren Kosten für die notwendige medizinische Behandlung – Gips, Schmerzmittel und Reha. Die Folgekosten jedoch, die ein Unfall noch haben könnte, sind längst nicht abgedeckt. So könnte der Bruch so kompliziert sein, dass Anna Hilfe im Haushalt benötigt oder in ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit sogar dauerhaft eingeschränkt bleibt. Im schlimmsten Fall müsste Anna ihr Leben lang mit mit finanziellen Mehrbelastungen rechnen – für notwendigen Umbaumaßnahmen im Haus oder der Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs. Die gesetzlichen Krankenkassen oder die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen solche Kosten nur im geringen Maße beziehungsweise gar nicht, so die DVAG-Experten.

Lebensstandard im Ernstfall beibehalten

Dagegen zahle eine private Unfallversicherung im Schadensfall eine vom Invaliditätsgrad abhängige Summe aus, die ohne Kostennachweise frei verfügbar ist. Diese Auszahlung könne helfen, den gewohnten Lebensstandard auch im Ernstfall aufrecht zu erhalten. „Eine private Unfallversicherung kann außerdem Krankenhaustagegeld beinhalten, um Mehrkosten während eines Krankenhausaufenthaltes auszugleichen. Eine Unfallrente kann ebenfalls zusätzlich vereinbart werden, da der Arbeitgeber nach einem Unfall in der Regel nur maximal sechs Wochen das Gehalt weiter auszahlt. Danach springt zwar die gesetzliche Krankenkasse ein, sie bezahlt jedoch bei Weitem nicht das volle Gehalt“, geben die Vermögensberater der DVAG zu bedenken.

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