
Wenn im Herbst das Laub fällt, kommen Laubbläser und -sauger wieder vermehrt zum Einsatz. Die Geräte erleichtern die Arbeit erheblich – gerade auf großen Flächen, Terrassen oder Gehwegen. Sie reduzieren Rutschgefahren durch nasses Laub und schonen den Rücken. Doch die motorisierten Helfer bringen auch Nachteile mit sich: Sie sind laut, können Abgase ausstoßen und gefährden kleine Tiere und Insekten. Der TÜV-Verband gibt daher wichtige Hinweise für Kauf und sicheren Gebrauch.
Laubblasen oder -saugen – was ist besser?
Laubbläser und Laubsauger verfolgen denselben Zweck, unterscheiden sich aber in ihrer Arbeitsweise. Laubbläser pusten Blätter mit einem kräftigen Luftstrom zusammen, während Laubsauger das Laub einsaugen und im Fangsack sammeln – häufig mit integriertem Häckselwerk. Das reduziert zwar das Volumen, kann aber auch Kleintiere gefährden.
Bläser hingegen wirbeln Staub, Schmutz und Sporen auf. Diese können Augen und Atemwege reizen. Deshalb rät der TÜV zu geeigneter Schutzkleidung: Schutzbrille, Atemmaske, robuste Handschuhe und festes Schuhwerk sind Pflicht.
Gehörschutz ist unverzichtbar
Laubbläser zählen zu den lautesten Gartengeräten. Benzinbetriebene Modelle erreichen bis zu 110 Dezibel – das entspricht der Lautstärke eines Presslufthammers. Auch Elektro- und Akkugeräte sind mit bis zu 100 Dezibel keine Leisetreter. Ohne passenden Gehörschutz drohen bleibende Hörschäden. Wer im Garten arbeitet, sollte daher immer Kapselgehörschutz oder passende Ohrstöpsel tragen und die Einsatzzeit begrenzen.
Ergonomisch arbeiten – Rücken schonen
Je nach Modell kann ein Laubbläser zwischen drei und zehn Kilogramm wiegen. Ohne ergonomische Griffe oder Schultergurte kommt es schnell zu Verspannungen. Daher sollten Pausen eingelegt und die Geräte niemals über Kopf oder in Richtung anderer Personen eingesetzt werden. Auch Kinder und Haustiere gehören während der Nutzung in sichere Entfernung.
Ruhezeiten beachten
Aufgrund des hohen Lärmpegels unterliegen Laubbläser strengen Vorschriften. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung erlaubt den Einsatz werktags nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr. Leisere Modelle mit EU-Umweltzeichen dürfen in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden – örtliche Regelungen können jedoch abweichen.
Kaufberatung: Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit zählen
Beim Kauf sollten Verbraucher nicht nur auf Leistung, sondern auch auf Sicherheit achten. Das CE-Zeichen ist Pflicht, sagt jedoch wenig über die tatsächliche Produktqualität aus. Prüfzeichen wie das GS-Zeichen oder ein TÜV-Siegel garantieren, dass Geräte auf elektrische und mechanische Sicherheit, Geräuschemissionen und Schadstoffe geprüft wurden.
Für kleinere Flächen sind Akku-Geräte meist die bessere Wahl – sie sind leiser und umweltfreundlicher. Auf großen Grundstücken überzeugen hingegen leistungsstarke Benzinmodelle. Wichtig sind ergonomische Bedienelemente, verfügbare Ersatzteile und ein geringes Gewicht, um die Arbeit möglichst komfortabel zu gestalten.
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Bildquelle:
- Rückentragbarer Laubbläser von Husqvarna: © Husqvarna Deutschland