
Seit 1. Januar 2025 sind alle Stromversorger von der Bundesregierung dazu verpflichtet, so genannte „dynamische Stromtarife“ anzubieten. Welche Vor- und Nachteile hat das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Dynamische Stromtarife unterscheiden sich von herkömmlichen Tarifmodellen dadurch, dass nicht ein fixer Arbeitspreis pro Kilowattstunde über 12 oder 24 Monate gezahlt wird, sondern dynamische, viertelstündliche Preise. Sie sind abhängig vom aktuellen Preis auf dem sogenannten Spotmarkt der Strombörse, der je nach Angebot und Nachfrage stark schwanken kann. Diese Schwankungen der Strompreise werden über einen dynamischen Stromtarif an den Endverbraucher weitergegeben.
So setzt sich der Strompreis zusammen
Der Gesamtpreis setzt sich aus einem festen monatlichen Grundpreis und einem dynamischen Arbeitspreis zusammen, informiert der Anbieter „Brillant Energie“ aus Leipzig. Der Arbeitspreis besteht aus einem dynamischen Anteil, also dem vereinbarten Börsenpreis für Strom, und sonstigen Arbeitspreisbestandteilen. Sonstige Arbeitspreisbestandteile sind unter anderem Netzentgelte, Beschaffungskosten, Konzessionsabgaben sowie gesetzliche Steuern und Abgaben. Der börsenbezogene Preisanteil bildet sich viertelstündlich unmittelbar anhand der Preise an der Strombörse.
Diese transparente Zusammensetzung ermöglicht es, den Stromverbrauch gezielt auf günstige Zeitfenster zu verlagern und dadurch Kosten zu sparen. Die Börse veröffentlicht immer ab 13 Uhr die viertelstündlichen Strompreise für den nächsten Tag. Diese können Kunden der meisten Anbieter über entsprechende Online-Kundenportale direkt einsehen um Stromverbräuche einen Tag im Voraus zu planen und Preisschwankungen einkalkulieren zu können. So lässt sich das Laden des E-Autos und der Start von Spül- bzw. Waschmaschine in günstige Zeiten legen.
Vorteile des dynamischen Stromtarifs
Dynamische Stromtarife bieten insbesondere bei hohem Stromverbrauch Einsparpotenziale, da der Strompreis an die Börsenpreise gekoppelt ist. Dadurch haben Endverbraucher die Möglichkeit, intensiven Strombedarf in möglichst günstige Zeiträume zu legen, um somit aktiv Geld zu sparen. Sinken Preise an der Strombörse zum Beispiel aufgrund eines hohen Ökostrom-Angebots bei starkem Wind, viel Sonnenlicht oder geringer Nachfrage zu bestimmten Tageszeiten, kann man mit einem dynamischen Tarif Geld sparen. „So ist zum Beispiel das Laden eines E-Autos nachts häufig weniger kostenintensiv“, erklärt Tony Schnoor, Geschäftsführer von Brillant Energie.

Nachteile des dynamischen Stromtarifs
Die Flexibilität eines dynamischen Tarifs geht auch mit bestimmten Herausforderungen einher. Es gibt keine Preisgarantie und bei dauerhaft hohen Börsenpreisen können die Kosten sogar höher ausfallen als bei Tarifen mit festen Konditionen. Zusätzlich setzt der Tarif eine kontinuierliche und zeitabhängige Verbrauchssteuerung voraus. Ohne ein Smart- Home-System müssen die meisten Elektrogeräte manuell zu günstigen Stromzeiten bedient oder programmiert werden. Weiterhin bleiben staatlich veranlasste Belastungen, wie Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Kosten für Netzentgelte, Beschaffung, Service und Vertrieb bestehen, denn der Börsenpreis macht nur einen Teil der Gesamtkosten aus.
Intelligentes Messsystem ist Pflicht
Damit der Stromverbrauch zeitgenau vom jeweiligen Versorger ermittelt und schließlich auch abgerechnet werden kann, ist ein „intelligentes Messsystem“, kurz „iMSys“, im Zuhause der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich. Es besteht aus dem bekannten digitalen Zähler und einem sogenannten Smart Meter Gateway, einer Kommunikationseinheit, die mit dem Messstellenbetreiber in ständiger Verbindung steht. „Die Bundesregierung hat festgelegt, dass die Installation eines Smart Meters ab 2025 für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden verpflichtend wird“, betont Schnoor von Brillant Energie weiter.
Dazu zählen zum Beispiel Bewohnerinnen und Bewohner von Einfamilien- oder Reihenhäusern mit Wallbox und/oder Wärmepumpe. Gleiches gilt für Betreiber einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als einem Kilowatt installierter Leistung. Haushalte mit weniger Verbrauch haben seit 2025 gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ebenfalls das Recht auf ein intelligentes Messsystem, welches sie nach einer Zuzahlung und einer Wartezeit von einigen Monaten erhalten sollen.
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Bildquelle:
- dynamischer Strompreis: Auerbach Verlag
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