
Sommerzeit ist Draußenzeit – Grillabende, offene Fenster und laue Nächte gehören für viele einfach dazu. Doch was für die einen Genuss ist, bedeutet für die anderen oft Stress: Rauchende Nachbarn, pausenloser Grillgeruch oder nächtliche Küchendünste können schnell zu handfesten Streitigkeiten führen.
Die ARAG-Rechtsexperten erklären, welche Belästigungen Mieter und Eigentümer tatsächlich hinnehmen müssen – und wann der Geruch zur unzumutbaren Belastung wird. Mehrere aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass das Maß dabei entscheidend ist.
Wenn der Zigarettenrauch zur Dauerbelastung wird
Ein besonders anschauliches Beispiel liefert ein Fall vor dem Amtsgericht Bremen (Az.: 17 C 332/22, noch nicht rechtskräftig). Ein Nichtraucher, dessen Nachbar täglich eine Packung Zigaretten auf Balkon und in der Wohnung rauchte, sah sich permanentem Tabakqualm ausgesetzt. Weil der Rauch durch geöffnete Fenster direkt in seine Wohnung zog, fühlte er sich erheblich beeinträchtigt. Seine Bitte an die Vermieterin, etwas dagegen zu unternehmen, blieb jedoch ungehört.
Die Folge war, dass der Mieter die Miete eigenmächtig um 20 Prozent kürzte. Er bekam vor Gericht Recht! Laut den ARAG-Experten sehen die Richter in der dauerhaften Rauchbelästigung einen sogenannten Mietmangel. Wenn gesundheitsschädliche Immissionen, in diesem Fall durch Tabakrauch, die Nutzung der Wohnung einschränken, steht Mietern nicht nur eine Mietminderung zu – sie haben auch Anspruch auf Abhilfe. Die Vermieterin wurde damit verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Beeinträchtigung zu beenden.
Grillen ja – doch bitte nicht jedes Wochenende
Ein weiterer Streitfall drehte sich um ein beliebtes Sommervergnügen, nämlich das Grillen. In einem Mehrfamilienhaus fühlte sich ein Wohnungseigentümer regelmäßig durch Grillgerüche und Rauch aus der benachbarten Wohnung gestört. Dort wurde mehrmals pro Woche – sogar an aufeinanderfolgenden Wochenenden – mit einem Elektrogrill auf der Terrasse gegrillt. Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht München I (Az.: 1 S 7620/22 WEG).
Die Richter stellten klar: Gelegentliches Grillen mit einem Elektrogrill ist grundsätzlich erlaubt, insbesondere, wenn es sich um eine moderne, raucharme Variante handelt. Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Nachbarn dürfen nicht dauerhaft in ihrer Wohnqualität beeinträchtigt werden – weder durch Geruch noch durch Rauch. Das Gericht untersagte dem grillfreudigen Nachbarn, an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden oder mehr als viermal im Monat zu grillen. Das Urteil betont, dass auch Grillfreunde Rücksicht auf ihre Mitmenschen nehmen müssen.
Nachts gekocht – und der Geruch stört den Schlaf
Nicht nur Grill- oder Zigarettenrauch kann zum Problem werden – auch Kochgerüche sorgen regelmäßig für Konflikte im Haus. So geschehen in Berlin, wo Mieter über nächtliche Kochgerüche klagten, die aus der Küche der darunterliegenden Wohnung durch die Decke direkt ins Schlafzimmer zogen. Besonders problematisch war, dass die Gerüche überwiegend nachts auftraten und somit erheblich die Nachtruhe störten. Trotz mehrfacher Beschwerden beim Vermieter änderte sich nichts und die Mieter zogen auch hier vor Gericht.
Das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 122 C 156/21) gab ihnen Recht. Die wiederholten nächtlichen Immissionen stellen einen erheblichen Mangel dar. Das Maß der Belästigung sei entscheidend. Wenn sich die Gerüche dauerhaft und in nennenswerter Intensität ausbreiten, sei eine Mietminderung von zehn Prozent gerechtfertigt. Zudem wurde der Vermieter verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung des Problems zu ergreifen, etwa durch bessere Abdichtungen oder bauliche Veränderungen an der Geschossdecke.
Unser Tipp: Rücksicht ist besser als Richter
Die drei Fälle zeigen deutlich, dass Gerüche und Rauch aus Nachbarwohnungen kein reines Ärgernis sind, sondern auch rechtlich relevante Mietmängel darstellen können. Dies kann dann mit entsprechenden Konsequenzen für Mieter, Vermieter und Eigentümer einher gehen. Die ARAG-Experten empfehlen, bei Belästigungen zunächst das Gespräch zu suchen. Oft lassen sich durch einfache Absprachen viele Konflikte vermeiden.
rillDoch wenn Rücksichtnahme ausbleibt und die Belastung dauerhaft oder massiv ist, sollten Betroffene ihre Rechte kennen – und im Zweifel auch durchsetzen. Mietminderungen und gerichtliche Schritte sind möglich, wenn die Wohnqualität deutlich beeinträchtigt wird.
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Bildquelle:
- Grillparty mit Rauch im Garten: © karepa/stock.adobe.com