Dürfen Vermieter eine Schufa-Auskunft fordern?

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In vielen deutschen Städten ist die Wohnungssituation sehr angespannt. Für Wohnungssuchende inzwischen schwer geworden, überhaupt fündig zu werden. Nicht nur, dass die sinkende Zahl an Mietobjekten die Wohnungssuche zu einem fast aussichtslosen Unterfangen macht, auch die zunehmenden Ansprüche der Vermieter stellen ein Problem dar.

Immer mehr Vermieter wollen sich vor Abschluss eines Mietvertrages von der Zahlungsfähigkeit des künftigen Mieters überzeugen. Es stellt sich die Frage: Darf der Vermieter Schufa Auskunft fordern?

Schufa-Auskunft ist nicht verpflichtend

Ein Mieter ist rein rechtlich gesehen nicht dazu verpflichtet, eine Schufa-Auskunft vorzulegen. Dies gilt übrigens auch für die Vorlage von Gehaltsnachweisen. In der Realität werden Mieter jedoch immer häufiger zur Vorlage einer aktuellen Schufa-Auskunft angehalten. In den meisten Fällen verlangt der Vermieter das Dokument vom zukünftigen Mieter. Bisweilen fordern Immobilienbesitzer vom potenziellen Mieter aber auch die Einwilligung dazu, dass sie die Schufa-Auskunft selbst einholen dürfen. Obwohl Vermietern nicht generell von allen Wohnungsinteressenten eine Schufa-Auskunft verlangen und Mieter die Vorlage verweigern dürfen, ist die Krux dabei, dass der Mieter dann wahrscheinlich keine Zusage für die Wohnung bekommt. 

Welche Schufa-Auskunft soll man vorlegen?

Ist der Mieter damit einverstanden, eine Schufa-Auskunft vorzulegen, muss er überlegen, welche Variante er wählt. Das Dokument sollte zwar alle für den Vermieter relevanten Daten aufzeigen, aber längst nicht alles, was die Schufa über den Mieter gespeichert hat. Die verschiedenen Arten von Schufa-Auskünften sind folgende:

  • Schufa-Eigenauskunft
  • Schufa-Verbraucherauskunft
  • Schufa-Bonitätsauskunft

Schufa-Eigenauskunft

Die Schufa-Eigenauskunft zeigt die jeweiligen Übermittler der Daten auf sowie wer außer der Schutzgemeinschaft sonst noch Kenntnis davon hat. Diese Auskunft-Variante ist eher für den Betroffenen bestimmt, denn sie listet alle bei der Schufa gespeicherten Daten auf. Dazu zählen:

  • Vollständiger Name
  • Geburtstag und -ort 
  • Aktuelle Anschrift 
  • Der persönliche Schufa-Score. 
  • Bestehenden Bankkonten inklusive Kreditkarten
  • Laufende Leasingverträge
  • Konten beim Versandhandel und Mobilfunkprovidern
  • Laufende Ratenzahlungen, Kredite und Bürgschaften
  • Zahlungsausfälle

Schufa-Verbraucherauskunft

Die Verbraucherauskunft beschränkt sich ausschließlich auf die Informationen, aus denen Rückschlüsse auf die Bonität der jeweiligen Person geschlossen werden können. Aus dieser Variante geht nicht wie bei der Eigenauskunft hervor, aus welchen Quellen die der Schufa vorliegenden Daten stammen. Es ist zudem nicht ersichtlich, welche Verträge der Betroffene mit welchen Unternehmen eingegangen ist. Dennoch gibt der Inhalt der Schufa-Verbraucherauskunft Aufschluss über das Zahlungsverhalten der Person. Generell weist diese Auskunfts-Variante auf folgendes hin:

  • Entweder ausschließlich auf positive Vertragsdaten ohne Nennung laufender Kredite, Kreditgeber und Konten 
  • oder aber Zahlungsausfälle, die im Einzelnen aufgeführt sind. 

Schufa-Bonitätsauskunft

Diese Auskunft besteht aus zwei separaten Teilen. Der erste ist die zuvor genannte Verbraucherauskunft. Der zweite Part zeigt allen weiteren der Institution vorliegenden Daten auf. Genau wie die Eigenauskunft dieser Teil nur für die jeweilige betroffene Person nur zur persönlichen Verwendung bestimmt. 

Wer trägt die Kosten für eine Schufa-Auskunft?

Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal im Jahr von der Schufa eine schriftliche Auskunft kostenfrei zu verlangen. Diese kostenlose Schufa-Auskunft entspricht der Eigenauskunft und beinhaltet alle Daten, die der Schutzgemeinschaft vorliegen. Darunter wie gesagt auch die Angaben, die dem Vermieter nicht unbedingt vorgelegt werden sollten. Ein Wohnungssuchender kann für die Vorlage beim Vermieter die Verbraucherauskunft nur als Teil der Bonitätsauskunft bei der Schutzgemeinschaft beantragen. Diese ist jedoch für ihn gebührenpflichtig. Holt der Vermieter die Schufa-Auskunft mit Einwilligung selbst ein, muss er für die entstehenden Kosten aufkommen. 

Fazit – Die Vorlage einer Schufa-Auskunft ist nicht verpflichtend

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zur Vorlage einer Schufa-Auskunft. Der Vermieter hat jedoch das Recht, seine Wohnung ausschließlich an Personen mit optimaler Bonität zu vermieten. Mieter sollten allerdings nur die Verbraucherauskunft und nicht die alle Daten umfassende Eigenauskunft vorlegen. Wahrheitsgemäße Angaben durch den Mieter an den Vermieter sind unerlässlich. Eine falsche Selbstauskunft kann zur Aufkündigung des Mietverhältnisses führen.

Bildquelle:

  • Haus Schluessel Vertrag Schufa Kredit: Pixabay