ᐅ Datenleck checker: Das Wichtigste zum Thema Schadensersatz erhalten

Datenschutz Internet
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Social Media Plattformen, Streaming Dienste und Apps legen Firmen allerlei Daten offen. Vor allem Facebook-Mitglieder, Deezer Nutzer & Co. geben bereitwillig persönliche Informationen Preis, ohne dies unbedingt zu wissen.

Die jüngst bekannt gewordenen Datenlecks der Internetriesen berechtigte gem. EU-DSGVO Schadensersatzansprüche gegen Facebook & Deezer. 

Der Datenleck Checker verrät in Sekundenschnelle, wer betroffen ist. 

Schadensersatzansprüche geltend machen, um bis zu 5000€ Entschädigung zu erhalten!

Datenlecks bei Facebook – prüfen, wer betroffen ist

Über die Scraping Methode sowie der zufallsgenerierten Eingabe von Telefonnummern erlangten Hacker bereits an über 530 Millionen Facebook Nutzerdaten. Diese wurden anschließend in verschiedensten Hacker-Foren veröffentlicht!

Hier kommt der Datenleck Checker ins Spiel: Seriöse Anbieter, wie der Helpcheck prüfen, wer vom Facebook-Datenskandal betroffen ist.

Datenlecks bei Deezer – prüfen, wer betroffen ist

Nicht weniger bekannt: Das Partnerunternehmen von Deezer, welches unlängst gehackt. wurde. Daten von mindestens 230 Millionen Deezer-Nutzern wurden veröffentlicht, darunter: Name

  • Geschlecht
  • E-Mail-Adresse
  • Standort
  • Nutzernamen
  • IP-Adressen

Ein Datenleck Check bringt auch hier Licht ins Dunkle und zeigt, wer Anspruch auf Schadensersatz hat!

Wie hoch fällt eine solche Datenleck-Entschädigung aus? 

Um die 5.000 Euro sind einem Datenleck an Schadensersatz zu erlangen. Die genaue Höhe der Entschädigung ist im Einzelfall zu analysieren.

Nutzung des Datenleck Checkers – Einfach Ansprüche gem. DSGVO geltend machen

Datenverarbeitende Unternehmen haben bei einem Datenleck grundsätzlich die bußgeldbewehrte Pflicht, Betroffene zu informieren. 

Die DSGVO rgelt unter anderem, dass Betroffene „unverzüglich“ von der Panne zu unterrichten sind. 

Deezer sowie Facebook mussten also umfassend über Ihre Datenlecks informieren – eine Pflichtverletzung dessen kann den Anspruch auf Schadensersatz zur Folge haben.

In 3 Schritten zur Entschädigung

Schritt 1: E-Mail oder Telefonnummer genügen, um Datendiebstahl zu prüfen

Schritt 2: Liegt die Datenenentwendung vor, kann mittels online Auftrag Schadensersatz eingefordert werden – ohne Kostenrisiko!

Schritt 3: Rechtsratgeber handhaben die restliche Forderungsabwicklung, klagen Schadenersatz ein und sorgen für  die Auszahlung der Entschädigung.

Datenleck Checker schlägt aus – Datensicherheit jetzt wiederherstellen

Betrugsmaschen und Spam-Anrufe sowie gefälschte Nachrichten von Bank, Zoll oder der Polizei fordern zur Zahlung angeblicher Gebühren auf. Weiter gelangen so Zahlungsdaten in die Hände Krimineller.

Bei entsprechender Kontaktaufnahme gilt es, keinesfalls persönliche Daten herauszugeben!

  • Überwachung der Finanzen: Bank- und Kreditkartenauszüge auf verdächtige Aktivitäten überwachen, Unregelmäßigkeiten sofort melden
  • Identitätsdiebstahl: Den entsprechenden Behörden melden, um Identitätsdiebstahl einzudämmen
  • Sicherungskopien: Sicherungskopien der Daten wiederherstellen
  • Professionelle Hilfe: Erfahrene Dienstleister helfen bei der Datenrettung 
  • Sicherheitsmaßnahmen: Sicherheitsmaßnahmen verstärken, um zukünftige Diebstähle zu verhindern – starke Passwörtern, Zwei-Faktor-Authentifizierung, regelmäßige Sicherheitsupdates 
  • Informieren Sie Ihre Kontakte: Das teilen mit Kontakten und Freunden stärkt die Wachsamkeit 
  • Rechtliche Schritte: Datenleck-Check, Einforderung des Schadensersatzes sowie ggf. das Konsultieren vom Rechtsanwalt
  • Änderung der Passwörter: Sofort alle Passwörter für Online-Konten, insbesondere für E-Mail-Konten, Bankkonten und soziale Medien, erneuern

Fazit zum Datenleck-Checker online

Die kostenfreie Nutzung angebotener Datenleck Checks überprüft, wer betroffen ist. 

Liegt Betroffenheit vor, werden Auskunftsansprüche geltend gemacht, der Einzelfall geprüft und Schadensersatzansprüche eingeklagt.
Hat nach EU-DSGVO der Betroffene Anspruch auf Schadensersatz gegenüber zB. Deezer oder Facebook, muss gemäß Artikel 82 DSGVO entschädigt werden!

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