Das sind die Neuerungen beim EU-Energielabel für Hausgeräte

Energielabel sparen
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Ab dem 1. März 2024 treten neue Regelungen des Energielabels für einige Produktkategorien in Kraft, welche weitere Verbesserungen bezüglich Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit mit sich bringen sollen.

Das Energielabel für Haushalt-Großgeräte existiert bereits seit Mitte der neunziger Jahre und wurde von der EU eingeführt, um den Wettbewerb energieeffizienter Geräte zu fördern. Durch das Label sollen Verbraucher Transparenz bei ihrer Kaufentscheidung erhalten. Angesichts technologischer Innovationen auf dem Markt werden die Labels regelmäßig überarbeitet. 2021 wurden im Zuge einer großen Reform die Plusklassen für fast alle Elektro-Haushalt-Großgeräte abgeschafft, während gleichzeitig stufenweise Anpassungen an die Energieeffizienz vorgenommen und die Reparierbarkeit der Geräte verbessert wurden.

EU-Energielabel: Das ist neu ab 1. März 2024

Die aktuellen Regelungen der EU zur Energieeffizienz von Haushaltsgeräten sind ein wichtiger Schritt in Richtung Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Ab dem 1. März 2024 werden keine Geräte mehr mit der ineffizienten Klasse F auf den Markt gebracht, was dazu beiträgt, den Energieverbrauch zu reduzieren und die CO2-Emissionen zu senken.

Bereits jetzt ist es verboten, Geräte der Klasse G zu verkaufen, was zeigt, dass die EU entschlossen ist, energieeffiziente Produkte zu fördern. Zusätzlich wird durch Vorgaben zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturmöglichkeiten sichergestellt, dass die Lebensdauer dieser Geräte verlängert wird und weniger Elektroschrott entsteht.

Die Zahlen aus Deutschland zeigen einen positiven Trend: Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für energieeffiziente Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühlgeräte der Klassen A bis C. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das Bewusstsein für nachhaltigen Konsum steigt und die Menschen bereit sind, aktiv zum Klimaschutz beizutragen.

So geht es mit dem Energielabel weiter

Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die den Kauf von Haushaltswäschetrocknern und Kondensationswäschetrocknern betrifft. An diesem Stichtag wird ein neues Label eingeführt, das Verbrauchern dabei helfen soll, energieeffiziente Geräte zu erkennen. Bisher gab es bei Trocknern noch Plusklassen, die jedoch abgeschafft werden und durch die bekannte Effizienzskala von A bis G ersetzt werden.

Durch diese Neuerung können Verbraucher leichter erkennen, wie energieeffizient ein Wäschetrockner ist und somit auch langfristig Energiekosten sparen. Es ist wichtig zu beachten, dass ab dem genannten Datum alle Trockner mit dem neuen Label sowohl im Internet als auch im Handel gekennzeichnet sein müssen.

Diese Maßnahme dient nicht nur der Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern trägt auch dazu bei, den Energieverbrauch insgesamt zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Daher sollten beim Kauf eines Wäschetrockners zukünftig verstärkt auf das neue Label geachtet werden.

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